Behandlungspflege

Wird eine Krankheit zu Hause behandelt, ist die Krankenkasse befristet zur Übernahme pflegerischer Leistungen verpflichtet.

Die Versicherten erhalten dann die so genannte häusliche Krankenpflege, die je nach Einzelfall medizinische Pflege ("Behandlungspflege"), die Grundpflege und auch die nötige hauswirtschaftliche Versorgung umfassen kann.

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht bis zu vier Wochen, in Ausnahmefällen auch länger. Häusliche Krankenpflege wird nur gewährt, wenn sie ärztlich verordnet wurde und wenn eine andere Person, die im selben Haushalt lebt die Pflege aus fachlich- medizinischen oder aus persönlichen Gründen nicht übernehmen kann.

Wenn die Möglichkeiten der Krankenhausbehandlung oder der häuslichen Krankenpflege erschöpft sind, der Erkrankte aber weiterhin für mindestens sechs Monate auf Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens angewiesen ist, setzen die Leistungen der Pflegeversicherung ein.

Leistungen gemäß SGB V (gesetzliche Krankenversicherung):

Leistungsgruppe 1

  • Blutdruckmessung

  • Blutzuckermessung

  • s.c. Injektionen

  • Richten von Injektionen

  • Auflegen von Kälteträgern

  • Medikamentengabe (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen, Inhalationen) Richten von ärztlich verordneten Medikamenten

  • Verbände: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhosen der Kompressionsklassen II bis IV

Leistungsgruppe 2

  • Verbände: Anlegen eines Kompressionsverbandes anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden

  • Blasenspülung

  • Instillation

  • Dekubitusbehandlung Grad 2

  • Inhalation

  • i.m. Injektionen

  • Versorgung eines suprapubischen Katheters

  • Versorgung bei PEG

  • Stomabehandlung

  • Medikamentengabe: Richten einer Medikamentendosette

  • Medikamentengabe: Medizinisches Teilbad zur Behandlung bei Hautkrankheiten

Leistungsgruppe 3

  • Versorgung und Überprüfen von Drainagen

  • Absaugen

  • Dekubitusbehandlung Grad 3 und 4

  • Einlauf, Klysma, Klistier, digitale Enddarmausräumung

  • i.v. Infusionen

  • Katheterisierung der Harnblase

  • Legen und Wechseln von Magensonden

  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle

  • Pflege des zentralen Venenkatheters

  • Verbände: Anlegen und Wechseln von Wundverbänden

  • Medikamentengabe: Medizinisches Vollbad zu Behandlung von Hautkrankheiten

Leistungsgruppe 4

  • Flüssigkeitsbilanzierung

  • Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes

  • Spezielle Krankenbeobachtung

oben